Thema: Ankommen Schweiz

Erste Lohnabrechnung in der Schweiz: Brutto, Netto & alle Abzüge für Deutsche

Von Robin Veit • Veröffentlicht am: 20.08.2026
Erste Lohnabrechnung in der Schweiz – Brutto Netto für deutsche Zuzügler

Die erste Lohnabrechnung in der Schweiz unterscheidet sich in vielen Punkten von der deutschen. Als Deutscher, der den Übergang in das Schweizer Berufsleben hautnah miterlebt, weiß man: Wenn der erste Lohnzettel im Postfach landet, ist die Überraschung meist groß. Wer jahrelang in Deutschland gearbeitet oder studiert hat, ist es gewohnt, dass von einem Bruttogehalt nach Abzug von Steuern, Kranken- und Rentenversicherung oft nur ein überschaubares Netto übrig bleibt. In der Schweiz sieht die Welt auf dem Papier völlig anders aus – doch die Bezeichnungen sorgen im ersten Moment für reichlich Verwirrung.

Plötzlich tauchen da Kürzel auf, von denen man in Deutschland noch nie etwas gehört hat: AHV, ALV, NBU, Pensionskasse und dazu noch der besondere Posten für die Quellensteuer. Für frischgebackene Zuzügler fühlt sich diese Abrechnung erst einmal an wie eine fremde Sprache.

Doch diese Verwirrung legt sich schnell, sobald man die einzelnen Posten versteht. Das Schweizer System ist transparent, direkt und belohnt Eigenverantwortung. In diesem Guide zeige ich dir Schritt für Schritt, was hinter den Positionen deiner ersten Schweizer Lohnabrechnung steckt, wie sich das Ganze von Deutschland unterscheidet und wie du das Maximum aus deinem Netto herausholst.

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Aus meiner Perspektive: Warum der erste Schweizer Lohnzettel so anders tickt

Als deutscher Staatsbürger, der in Deutschland studiert und dort gearbeitet hat, sind mir deutsche Lohnabrechnungen mit ihren Steuerklassen, Solidaritätszuschlägen und gesetzlichen Abzügen bestens vertraut. Da ich seit jeher grenznah in der Schweiz wohne, begleitet mich das Thema Schweizer Finanzen und die Dynamik beim Übergang schon sehr lange. Meine praktische Expertise als Blogger speist sich dabei nicht nur aus meinem eigenen Hintergrund, sondern vor allem aus den unzähligen Gesprächen mit Freunden und Bekannten, die den Schritt in die Schweiz gewagt haben und denen ich bei Fragen zur Seite stand.

Genau diese Erfahrung zeigt: Wer von Deutschland in die Schweiz wechselt, stolpert fast immer über dieselben Fragen beim ersten Gehalt. Man blickt auf die Abzüge und fragt sich, was mit dem ganzen Geld passiert. Dabei ist dieser transparente Blick auf die Sozialabgaben und die 2. Säule (Pensionskasse) ein riesiger Vorteil. Du siehst exakt, welcher Teil in deine eigene Absicherung und deinen Vermögensaufbau fliesst.

In diesem Artikel nehmen wir deine Lohnabrechnung gemeinsam auseinander. Ich zeige dir, worauf du als deutscher Zuzügler achten musst, welche Abzüge obligatorisch sind und wie du Stolperfallen von Tag 1 an vermeidest.

Das Wichtigste in Kürze: Schweizer Lohnabrechnung für Deutsche

  • Der 13. Monatslohn: In den meisten Schweizer Arbeitsverträgen ist ein 13. Monatslohn fest verankert, der anteilig oder im Dezember komplett ausbezahlt wird – ein wichtiger Faktor für deine jährliche Finanzplanung.
  • Krankenkasse fehlt auf dem Lohnzettel: Anders als in Deutschland wird der Krankenkassenbeitrag nicht vom Arbeitgeber einbehalten. Du musst die Prämie jeden Monat selbst von deinem Nettolohn überweisen.
  • Quellensteuer bei Zuzug: Als deutscher Arbeitnehmer mit B-Bewilligung wird dir die Einkommenssteuer als Quellensteuer direkt vom Bruttolohn abgezogen – vergleichbar mit der deutschen Lohnsteuer.
  • Automatische Vorsorgeabzüge: Beiträge für die staatliche (AHV/IV/EO) und betriebliche Altersvorsorge (Pensionskasse / BVG) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV) werden transparent ausgewiesen.
  • Freizeitunfall (NBU): Ab 8 Arbeitsstunden pro Woche bist du über den Arbeitgeber gegen Unfälle in der Freizeit versichert. Der kleine Abzug dafür erscheint direkt auf der Abrechnung.
  • Achtung beim Auszahlungsnetto: Das Schweizer Netto sieht auf den ersten Blick gigantisch aus, verleitet aber zur Falschplanung. Du musst feste Fixkosten wie Krankenkasse, Zahnarzt und Serafe-Abgabe selbst einkalkulieren.

Wie ist eine Schweizer Lohnabrechnung aufgebaut? Struktur & Pflichten

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir monatlich eine nachvollziehbare, schriftliche Lohnabrechnung auszuhändigen (Obligationenrecht, Art. 323b Abs. 1 – SR 220). Der grundsätzliche Aufbau ist bei den meisten Schweizer Arbeitgebern sehr ähnlich, auch wenn Layout und genaue Bezeichnungen je nach Lohnbuchhaltungssoftware variieren.

Grob lässt sich der Weg vom vereinbarten Lohn zum tatsächlich ausbezahlten Betrag in drei logische Schritte unterteilen:

1. Bruttolohn

Der vertraglich vereinbarte Lohn vor jeglichen Abzügen.

2. Abzüge

Sozialversicherungen, Vorsorge & evtl. Quellensteuer.

3. Nettolohn

Der Betrag, der tatsächlich auf deinem Bankkonto landet.

Zusätzlich können variable Posten wie Kinderzulagen, Spesen oder Überstundenentschädigungen aufgeführt sein. Diese werden auf dem Lohnzettel separat ausgewiesen und fließen nicht in den regulären Grundlohn ein.

Die wichtigsten Abzüge im Überblick: AHV, Quellensteuer & Pensionskasse

Auf fast jeder Schweizer Lohnabrechnung findest du dieselben Grundabzüge. Sie fließen in die obligatorischen Sozialversicherungen und – falls du als Zuzügler eine B-Bewilligung hast – direkt in deine steuerliche Pflicht:

Abzug Was er abdeckt Wichtige Besonderheit
QST Quellensteuer Nur für Ausländer ohne C-Bewilligung (z. B. B-Permit). Ersetzt die normale Einkommenssteuer, Tarif variiert stark je nach Wohnkanton!
AHV/IV/EO Staatliche Alters-, Invalidenversicherung und Erwerbsersatz („1. Säule") Obligatorisch. Total 10,6 % vom Lohn, wird exakt hälftig (je 5,3 %) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
ALV Arbeitslosenversicherung Geteilt mit Arbeitgeber (je 1,1 %). Gilt bis zu einer Jahreslohn-Grenze von 148'200 CHF.
BVG (PK) Pensionskasse / Berufliche Vorsorge („2. Säule") Dein eigener Spartopf! Satz steigt gesetzlich mit dem Alter (ab 25 Jahren), hängt aber stark vom Reglement deines Arbeitgebers ab.
NBU Nichtbetriebsunfallversicherung (Freizeit) Obligatorisch ab 8h/Woche. Wird meist komplett vom Arbeitnehmer getragen (branchenabhängiger Prämiensatz).
KTG Krankentaggeld (Lohnfortzahlung) Freiwillig durch den Arbeitgeber organisiert, Abzug oft 50/50 geteilt.

*Die genauen Sozialversicherungsprozentsätze sind eidgenössisch geregelt (Stand: 2026, bestätigt durch das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV). Die Pensionskassen-Abzüge sind jedoch individuell.

Mein Praxis-Tipp: Die Pensionskasse als Steuerhebel nutzen

Ein Fehler, den viele Zuzügler machen, ist es, die Abzüge für die berufliche Vorsorge (BVG) als „verlorenes Geld“ ähnlich der deutschen Rentenversicherung zu betrachten. Dabei liegt genau hier ein enormer finanzieller Hebel.

Die 2. Säule ist kein anonymer Staatstopf, sondern dein ganz persönliches Guthaben. In diesem Jahr habe ich mich beispielsweise dazu entschieden, meinen freiwilligen Sparbeitrag in der Pensionskasse über den sogenannten Wahlplan zu erhöhen. Mein Arbeitgeber und ich zahlen nun beide monatlich etwa 470 CHF ein. Mein persönliches Pensionskassenkonto wächst also jeden Monat um rund 940 CHF.

Das stockt nicht nur den Zinseszinseffekt und meine sichere Altersrendite massiv auf, sondern ich kann meinen höheren Eigenbeitrag auch direkt steuerlich geltend machen. Wer bei einem Arbeitgeber mit einer soliden, gut verzinsten Pensionskasse angestellt ist, findet kaum einen clevereren Weg, um sicheren Vermögensaufbau mit einer Steuerersparnis zu kombinieren.

Das trügerische Netto: Was auf der Schweizer Lohnabrechnung fehlt

Wer das deutsche Lohnsystem aus dem eigenen Berufsleben oder dem Studium bestens kennt, verfällt beim Blick auf den ersten Schweizer Kontoauszug schnell einer gefährlichen Illusion. In Deutschland sind nach dem Auszahlungsnetto alle großen gesetzlichen Pflichten (Krankenkasse, Pflegeversicherung, Steuern) bereits erledigt. Das Geld gehört dir. In der Schweiz ist dieses Auszahlungsnetto jedoch nicht dein frei verfügbares Budget.

Trügerisches Netto und Budgetplanung bei der Schweizer Lohnabrechnung

Die Schweizer Lohnabrechnung ist zwar transparent, lässt aber ganz bewusst massive Kostenblöcke weg, die in Deutschland meist direkt vom Lohn einbehalten werden. Um diese musst du dich nun komplett in Eigenregie kümmern. Wenn du diese Posten nicht von Tag 1 an in dein monatliches Budget einplanst, droht ein böses Erwachen:

1. Die Krankenkasse (Grundversicherung)

Der grösste Schock für viele Deutsche: Dein Arbeitgeber hat mit deiner Krankenkasse absolut nichts zu tun. Du musst dich selbst versichern und die monatliche Prämie (oft 300 bis 400 CHF) jeden Monat von deinem Schweizer Netto überweisen.

Tipp: Wie du das richtige Modell wählst und hunderte Franken sparst, liest du in meinem Startguide zur Schweizer Krankenkasse.

2. Zahnarzt- und Gesundheitskosten

In Deutschland gehst du mit der Chipkarte zum Zahnarzt – in der Schweiz zahlst du die Kontrolle und Zahnreinigung komplett selbst. Auch normale Arztbesuche zahlst du bis zum Erreichen deiner gewählten Franchise aus eigener Tasche. Bilde hierfür unbedingt monatliche Rücklagen!

3. Die Steuer-Falle bei der C-Bewilligung

Solange du die B-Bewilligung hast, bist du durch die Quellensteuer auf der Lohnabrechnung fein raus. Solltest du aber irgendwann die C-Bewilligung (Niederlassung) erhalten, fällt die Quellensteuer weg. Ab diesem Moment erhältst du ein gigantisches Netto – musst deine Steuern aber fortan wie ein Schweizer selbst ansparen und einmal jährlich an das Steueramt überweisen.

Musterrechnung: Schweizer Lohnabrechnung bei 6'500 CHF (Kreuzlingen vs. Zürich)

Graue Theorie ist gut, echte Zahlen sind besser. Schauen wir uns an, wie eine typische Lohnabrechnung in der Praxis aussieht. Kreuzlingen ist durch die direkte Grenzlage zu Konstanz ein extrem beliebter Wohnort für deutsche Zuzügler. Doch wie wirkt sich der Kanton Thurgau im Vergleich zum Kanton Zürich auf das Netto aus?

Das Wichtigste vorab: AHV, ALV und oft auch die Pensionskasse sind schweizweit weitgehend identisch. Der grosse Hebel, der am Ende über dein Auszahlungsnetto entscheidet, ist die kantonale Quellensteuer.

Rechenbeispiel: 6'500 CHF Brutto im Monat
Szenario: Deutscher Zuzügler (B-Bewilligung), ledig, keine Kinder, konfessionslos (Tarif A0). Wohnort ist Kreuzlingen (Kanton Thurgau) im Alter von 29 Jahren.
Bruttolohn 6'500.00 CHF
AHV / IV / EO (5.3%) - 344.50 CHF
ALV (1.1%) - 71.50 CHF
NBU (geschätzt ca. 1.3%) - 84.50 CHF
Pensionskasse / BVG (altersabhängig, geschätzt) - 325.00 CHF
Quellensteuer Thurgau (Tarif A0, ca. 12.5%) - 812.50 CHF
Dein Auszahlungsnetto (Thurgau) 4'862.00 CHF
Zum Vergleich: Netto im Kanton Zürich (Steuer ca. 9.5%) 5'057.00 CHF

Hinweis: Die genauen Abzüge für die Pensionskasse und NBU hängen stark vom Arbeitgeber ab. Auch die Quellensteuertarife werden jährlich minimal angepasst. Dieses Beispiel dient der ersten Orientierung. Nicht vergessen: Von diesem Netto musst du noch ca. 350 CHF für deine Krankenkasse abziehen!

Zulagen, 13. Monatslohn & Kirchensteuer: 3 Besonderheiten für Zuzügler

Neben den klassischen Abzügen gibt es auf der Schweizer Lohnabrechnung noch ein paar Positionen, die für Neueinwanderer oft Erklärungsbedarf haben. Es geht dabei nicht nur um Abzüge, sondern auch um Gelder, die du netto "on top" bekommst, sowie um wichtige steuerliche Unterschiede zu Deutschland.

1. Der 13. Monatslohn & die Quellensteuer-Progression

Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz branchenüblich und meist obligatorisch. Er wird häufig im November oder Dezember ausbezahlt. Wichtig für Quellensteuerpflichtige: Da die Quellensteuer monatsweise auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet wird, führt die Auszahlung des 13. Gehalts im Dezember dazu, dass dein Brutto in diesem Monat deutlich höher ist. Die Steuerverwaltung berechnet für diesen Monat einen höheren Steuersatz, da sie so tut, als würdest du jeden Monat dieses doppelte Gehalt verdienen. Dies führt zu einem höheren prozentualen Steuerabzug im Dezember. (Grundlage: Kreisschreiben Nr. 45 der ESTV).

2. Spesen & Kinderzulagen (Zusatzleistungen)

Kinderzulagen werden vom Arbeitgeber abgewickelt und auf der Abrechnung als Zulage ausgewiesen. Auch Pauschalspesen (z. B. für Homeoffice oder Verpflegung) tauchen hier auf. Diese Beträge sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei und erhöhen dein verfügbares Netto direkt.

3. Lohnabrechnung vs. Lohnausweis

Verwechsle die Begriffe nicht: Die Lohnabrechnung ist dein monatlicher Beleg. Der Lohnausweis ist hingegen das offizielle Dokument, das du jährlich erhältst und das du zwingend benötigst, falls du eine Steuererklärung einreichst.

Mein Praxis-Tipp: Kirchensteuer – der 600-Franken-Hebel

Ein Thema, das viele Zuzügler bei der Anmeldung in der Schweiz unterschätzen, ist die Kirchensteuer. Wenn du bei der Anmeldung deine Konfession angibst, wird die Kirchensteuer über den Quellensteuertarif direkt vom Lohn abgezogen.

Das erkennst du am Tarifcode: „A0Y“ steht meist für ledig mit Kirchensteuer, „A0N“ für ledig ohne. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir sagen: Ein Kirchenaustritt lohnt sich finanziell massiv. Ich zahle durch den Wegfall der Kirchensteuer heute ungefähr 600 CHF im Jahr weniger an Steuern. Wer keinen Wert auf die institutionelle Zugehörigkeit legt, hat hier einen der grössten und schnellsten Sparhebel überhaupt.

Checkliste: Deine Lohnabrechnung in 6 Schritten prüfen

  • 1. Bruttolohn abgleichen: Entspricht er dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Betrag?
  • 2. Sozialabzüge prüfen: Sind AHV/IV/EO, ALV und BVG plausibel und nachvollziehbar ausgewiesen?
  • 3. Quellensteuer kontrollieren: Wird sie abgezogen, falls du B- oder L-Bewilligung hast? Stimmt der Tarifcode (Zivilstand, Kirchensteuer)?
  • 4. Zulagen/Spesen checken: Sind vereinbarte Zulagen oder der 13. Monatslohn korrekt aufgeführt?
  • 5. Nettolohn mit Konto abgleichen: Kommt exakt der ausgewiesene Betrag auf deinem Bankkonto an?
  • 6. Abrechnung archivieren: Lohnabrechnungen für die spätere Steuererklärung oder Behördengänge sicher aufbewahren.

Fazit: Keine Angst vor der ersten Schweizer Lohnabrechnung

Als deutscher Staatsbürger, der in Deutschland studiert und dort gearbeitet hat, war mir die deutsche Lohnabrechnung mit ihren Steuerklassen und Abzügen anfangs in Fleisch und Blut übergegangen. Da ich seit jeher grenznah in Kreuzlingen wohne, habe ich den Übergang ins Schweizer Berufsleben über die Jahre nicht nur bei Freunden und Bekannten aus nächster Nähe miterlebt, sondern mich intensiv mit den hiesigen Finanzstrukturen auseinandergesetzt.

Der erste Blick auf den Schweizer Lohnzettel mag durch all die neuen Abkürzungen wie AHV, BVG oder Quellensteuer im ersten Moment einschüchternd wirken. Doch wer das System einmal durchschaut hat, merkt schnell: Die Schweizer Lohnabrechnung ist transparent, direkt und belohnt Eigenverantwortung.

„Mein Tipp aus unzähligen Gesprächen mit Zuzügler-Freunden: Betrachte die Abzüge nicht als verlorenes Geld, sondern verstehe die 2. Säule und clevere Hebel wie die freiwillige Aufstockung der Pensionskasse oder den Kirchenaustritt als deine eigenen Steuer- und Vermögensvorteile.“

Wichtig ist vor allem, dass du nicht den Fehler machst, das Auszahlungsnetto als komplett freies Budget anzusehen. Wenn du die Fixkosten für deine Krankenkasse (und eventuelle Arztkosten) von Anfang an sauber einplanst und weisst, wie sich der 13. Monatslohn auf die Quellensteuer-Progression auswirkt, bist du bestens gewappnet.

Lass dich von den ersten Abrechnungen nicht verunsichern. Nimm dir die Zeit, die einzelnen Positionen zu prüfen, nutze die steuerlichen Sparhebel optimal aus und geniesse den finanziellen Spielraum, den dir der Schweizer Arbeitsmarkt bietet.

Dein nächster Schritt beim Auswandern

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Hinweis: Dieser Artikel spiegelt meine persönlichen Erfahrungen sowie den Austausch mit Bekannten wider und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Steuergesetze und Tarife können je nach Kanton und Jahr variieren. Bei konkreten Fragen empfiehlt sich immer die Klärung direkt mit dem Arbeitgeber oder der kantonalen Steuerverwaltung.

Häufig gestellte Fragen zur Schweizer Lohnabrechnung für Deutsche

Warum ist mein Schweizer Nettolohn so viel höher als in Deutschland?

Auf den ersten Blick wirkt das Schweizer Auszahlungsnetto gigantisch im Vergleich zu Deutschland. Das liegt vor allem daran, dass die Beiträge für die Krankenkasse und (bei B-Bewilligung) ein Teil der Steuern zwar abgezogen werden, aber im Gegensatz zu Deutschland die private/gesetzliche Krankenversicherung komplett selbst bezahlt werden muss. Das "Netto" ist daher trügerisch und enthält noch große Fixkosten.

Warum ist mein Nettolohn im Dezember plötzlich niedriger (Quellensteuer-Falle)?

Wenn du den in der Schweiz üblichen 13. Monatslohn ausbezahlt bekommst, verdoppelt sich dein Bruttolohn in diesem Monat. Da die Quellensteuer progressiv berechnet wird, stuft dich das System im Dezember in eine höhere Steuerklasse ein. Der prozentuale Steuerabzug ist in diesem Monat dadurch spürbar höher.

Muss ich trotz Quellensteuer auf meiner Lohnabrechnung noch eine Steuererklärung machen?

In der Regel ist mit dem Quellensteuerabzug alles abgegolten. Eine Pflicht zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung (und damit zur Steuererklärung) greift jedoch, sobald du bestimmte Einkommensgrenzen (kantonale Unterschiede, oft ab 120'000 CHF brutto im Jahr) überschreitest oder nennenswertes Vermögen beziehungsweise Nebeneinkünfte hast.

Wie werden Kinderzulagen auf der Schweizer Lohnabrechnung berücksichtigt?

Kinderzulagen (das Schweizer Pendant zum deutschen Kindergeld) werden direkt über den Arbeitgeber abgewickelt. Sie tauchen als positive Zulage auf deiner Lohnabrechnung auf, sind steuer- sowie sozialabgabenfrei und erhöhen dein monatliches Auszahlungsnetto direkt.

Was bedeutet KTG auf meiner Lohnabrechnung?

KTG steht für Krankentaggeldversicherung. Sie greift, wenn du infolge einer längeren Krankheit arbeitsunfähig wirst und sichert deine Lohnfortzahlung über die gesetzliche Mindestfrist hinaus ab. Der Beitrag wird meist hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Wie unterscheidet sich die Lohnabrechnung von Zuzüglern und Grenzgängern?

Als Zuzügler mit Wohnsitz in der Schweiz zahlst du deine Steuern per Quellensteuer direkt im Schweizer Wohnkanton. Grenzgänger, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland behalten und täglich pendeln, unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen, bei dem die Besteuerung zwischen beiden Ländern aufgeteilt wird.

An wen wende ich mich, wenn ein Fehler auf der Lohnabrechnung ist?

Der erste und schnellste Ansprechpartner ist immer die HR- oder Lohnbuchhaltungsabteilung deines Arbeitgebers. Bei Unklarheiten bezüglich der Quellensteuertarife oder des Zivilstandsstatus hilft dir ergänzend die kantonale Steuerverwaltung weiter.

Offizielle Quellen & gesetzliche Grundlagen

Für diesen Leitfaden und insbesondere für die Berechnungen rund um Sozialabgaben und die Quellensteuer-Progression beim 13. Monatslohn stützen wir uns auf die offiziellen Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie der Kantone:

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